International Talent · Beratungs-Assistent
Guten Tag. Ich bin der Beratungs-Assistent für IHK-Mitgliedsunternehmen, die Fachkräfte aus dem Ausland einstellen möchten.
Ich kann Ihnen helfen bei Aufenthaltsfragen, Visumsverfahren, Anerkennung, Kostenschätzungen und der Auswahl der richtigen Ansprechpartner. Am Ende erhalten Sie eine zusammengefasste Fallakte, die Sie speichern oder an Ihr Team weiterleiten können.
Womit kann ich beginnen?
Sehr gut. Damit ich den passenden Aufenthaltsweg finde, habe ich zwei Klärfragen:
Frage 1 von 2, Führerschein
Hat die Person bereits einen EU-Führerschein (z. B. nach EU-Aufenthalt erworben), oder gilt noch der indische Führerschein?
Verstanden. Das ist ein typischer Drittstaaten-Fall ohne EU-Führerschein. Damit ergeben sich zwei realistische Wege, beide rechtlich tragfähig, aber mit unterschiedlichem Zeitprofil. Die Zahlen unten zeigen nur öffentliche Gebühren (Visum, Anerkennung, Aufenthaltstitel) – private Kosten weisen wir im Detailplan separat aus.
Weg A · §16d AufenthG
Einreise zur Anerkennung der Berufsqualifikation in DE. EU-Führerschein wird parallel erworben. Beschäftigung >20 h/Woche bis Anerkennung möglich.
Weg B · §19c (3) AufenthG
Beschäftigung als anerkannte Fachkraft vor Einreise erst nach vollständiger Anerkennung & EU-Führerschein. Längere Vorbereitung im Ausland.
Für die meisten Berliner Logistik-Mitglieder ist Weg A schneller, weil die Person bereits arbeiten kann, während die Anerkennung läuft. Soll ich diesen Weg im Detail durchgehen?