Fachkräfte & Mitarbeiter Beratungs-Assistent (KI-Pilot)
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International Talent · Beratungs-Assistent

KI-Pilot · GPT-4o auf BMI-Cloud · Quellen verlinkt · Antworten geprüft durch IHK-Fachstelle
Letzte Sitzung fortsetzen — vor 3 Tagen „Berufskraftfahrer:in · Indien · Weg A · §16d AufenthG" — 7 Nachrichten · Fall-Akte 60 % befüllt
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Guten Tag. Ich bin der Beratungs-Assistent für IHK-Mitgliedsunternehmen, die Fachkräfte aus dem Ausland einstellen möchten.

Ich kann Ihnen helfen bei Aufenthalts­fragen, Visumsverfahren, Anerkennung, Kosten­schätzungen und der Auswahl der richtigen Ansprechpartner. Am Ende erhalten Sie eine zusammen­gefasste Fall­akte, die Sie speichern oder an Ihr Team weiterleiten können.

Womit kann ich beginnen?

Antwort:
Danke — Feedback an IHK-Fachstelle gemeldet.
10:14
Wir haben eine:n Kandidat:in im Blick. Berufskraftfahrer aus Indien.
SZ
IT

Sehr gut. Damit ich den passenden Aufenthalts­weg finde, habe ich zwei Klärfragen:

Frage 1 von 2, Führerschein
Hat die Person bereits einen EU-Führerschein (z. B. nach EU-Aufenthalt erworben), oder gilt noch der indische Führerschein?

Nur indischer Führerschein. Lebt noch in Indien.
SZ
IT

Verstanden. Das ist ein typischer Drittstaaten-Fall ohne EU-Führerschein. Damit ergeben sich zwei realistische Wege, beide rechtlich tragfähig, aber mit unter­schiedlichem Zeit­profil. Die Zahlen unten zeigen nur öffentliche Gebühren (Visum, Anerkennung, Aufenthalts­titel) – private Kosten weisen wir im Detailplan separat aus.

Weg A · §16d AufenthG

Einreise zur Anerkennung der Berufs­qualifikation in DE. EU-Führer­schein wird parallel erworben. Beschäftigung >20 h/Woche bis Anerkennung möglich.

Dauer: 8–14 Mon. Geb.: ≈ 475–975 €
Weg B · §19c (3) AufenthG

Beschäftigung als anerkannte Fachkraft vor Einreise erst nach voll­ständiger Anerkennung & EU-Führer­schein. Längere Vor­bereitung im Ausland.

Dauer: 10–18 Mon. Geb.: ≈ 475–875 €

Für die meisten Berliner Logistik-Mitglieder ist Weg A schneller, weil die Person bereits arbeiten kann, während die Anerkennung läuft. Soll ich diesen Weg im Detail durchgehen?

Aufgaben & Timeline · Weg A · §16d AufenthG
Mon. 0
Stellenprofil & Anerkennungsbedarf prüfen UWBQFG · zuständige Stelle = HwK / IHK FOSA bzw. BAG ÜG
Mon. 0–1
Arbeitsvertrag & Tätigkeitsbeschreibung erstellen UWMind. 20 h/Woche, tarifliche/ortsübliche Vergütung
Mon. 1
Unterlagen Fachkraft zusammenstellen FKPass · Diplome · Arbeitszeugnisse · APS-Zertifikat (Indien)
Mon. 1
Anerkennungsantrag stellen (zuständige Stelle) BEIDEBQFG · 100–600 € · Dauer 2–4 Mon.
Mon. 1–2
Vorabzustimmung BA / „Beschleunigtes Verfahren" beantragen UWLEA Business Immigration Service · 411 € beschleunigt
Mon. 2–3
Visumantrag bei dt. Botschaft New Delhi/Mumbai FKNationales Visum §16d · 75 €
Mon. 3–4
Einreise & Anmeldung Wohnsitz Berlin FKBürgeramt · innerhalb 14 Tagen
Mon. 4
Aufenthaltstitel beim LEA abholen FKeAT · 100 €
Mon. 4
Beschäftigung beginnen (>20 h/Wo) BEIDESV-Anmeldung · Lohnsteuer · A1 falls Auslandseinsätze
Mon. 4–10
Anpassungsqualifikation / Sprachkurs B1 organisieren UWAnerkennungszuschuss BA möglich (bis 3.000 €)
Mon. 6–10
EU-Führerscheinerwerb (Klasse C/CE) FKFahrschule · ~3.500 € · Theorie auf Englisch möglich
Mon. 10–14
Volle Anerkennung & Übergang §19c (3) UWAufenthaltstitel umstellen · Kein Stellenwechsel-Risiko
2 / 12 erledigt
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Keine Rechtsberatung. Die Antworten dienen der Erstinformation auf Basis öffentlicher Quellen und ersetzen keine individuelle Rechts­beratung im Sinne des RDG. Verbindliche Auskünfte erteilen die zuständigen Behörden (LEA, BAMF) und im Bedarfsfall Rechts­anwält:innen / Steuer­berater:innen. Die IHK-Fachstelle gibt unverbindliche fachliche Hinweise. Sitzungen werden anonymisiert nach 30 Tagen gelöscht (DSGVO Art. 17).

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